Hatte bei meinen bisherigen Arbeitgebern nicht den Eindruck, dass es so ist. Kann zwar theoretisch sein, dass die sich halt gesetzeswidrig verhalten haben, aber das scheint so normalisiert zu sein, dass es auch keinen Unterschied mehr macht. Spätestens in der Probezeit kann man sich die meisten Arbeitsschutzgesetze eh in den Poppes stecken, wenn man da nicht macht was die Arbeitgeber wollen wird man einfach kommentarlos entlassen.
Ich brauche ab dem dritten Tag eine Krankmeldung und ich arbeite im öffentlichen Dienst. Und wenn’s jemand nach Vorschrift macht, dann denke ich die. 🤔
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Hängt vom Arbeitgeber ab.
Ist das nicht eine gesetzliche Vorgabe und darf nur unter bestimmten Bedingungen umgangen werden?
Hatte bei meinen bisherigen Arbeitgebern nicht den Eindruck, dass es so ist. Kann zwar theoretisch sein, dass die sich halt gesetzeswidrig verhalten haben, aber das scheint so normalisiert zu sein, dass es auch keinen Unterschied mehr macht. Spätestens in der Probezeit kann man sich die meisten Arbeitsschutzgesetze eh in den Poppes stecken, wenn man da nicht macht was die Arbeitgeber wollen wird man einfach kommentarlos entlassen.
Ich brauche ab dem dritten Tag eine Krankmeldung und ich arbeite im öffentlichen Dienst. Und wenn’s jemand nach Vorschrift macht, dann denke ich die. 🤔
Entgeldfortzahlungsgesetz § 5 Abs. 1 S.2 f.:
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
OP schrieb nicht, wo auf der Welt das passiert ist; in Österreich jedenfalls kann der AG ab dem 1. Tag eine Krankmeldung verlangen.
Nein, kann er einfach verlangen.