Die hessische Polizei geht systematisch alle Personen in ihren Datenbanken durch, bei denen sie einen Hinweis auf eine „Psychische und Verhaltensstörung“ gespeichert hat. Damit will sie Risiken für Gewalttaten erkennen und etwa Gefährderansprachen oder Überwachung planen. Um Betroffene zu unterstützen, bräuchte es andere Maßnahmen.
Ich verstehe immernoch nicht, auf welcher Datengrundlage diese “Taskforce” jetzt eine akute Fremdgefährdung ermitteln will.
Die Betroffenen werden irgendwann mal so psychisch auffällig, dass die Polizei einschreiten muss und/oder sie in akute psychiatrische Behandlung müssen. Dann werden sie irgendwann entlassen. Was muss sich seit der Entlassung ändern, dass es eine Gefährderansprache rechtfertigt? Wird deren Social Media überwacht (“Vielschreiber”)? Müssen sie erst erneut auffällig werden? Was bringt es überhaupt, gerade jetzt alle nochmal zu überprüfen?
Und was soll eine Gefährderansprache überhaupt bringen? - Es sind ja keine Terroristen, die Gewalttaten von langer Hand planen.
Ich glaube nicht, dass sich Terroristen von einer Gefährderansprache beeindrucken lassen. Gerade weil man die effektivste und beliebteste Terrorwaffe - ein KFZ - überall in Deutschland kaufen oder mieten kann.
Was eine Gefährderansprache dagegen mit Sicherheit bewirkt, ist es Verfolgungswahn zu steigern. Damit wird die Polizei eher zu Verschlechterung der Gesundheit der Betroffenen beitragen, was langfristig dazu beiträgt, dass sie in eine Ausnahmesituation kommen, wo eine Fremd- oder Eigengefährdung wahrscheinlicher wird.
Es ist ja dann kein Wahn mehr.
Und zack, geheilt.