Die Debatte über ein AfD-Verbot war zuletzt abgeflaut. Nun wagt die Grünen-Fraktionsspitze einen neuen Vorstoß – und lädt alle anderen demokratischen Fraktionen zur Beratung. Es gehe um den »Schutz der Menschen«.
Ich hoffe, dass wir langsam einen Wandel sehen. Die Grünen haben Ende letzten Jahres unter Einfluss der “Realos” auch so taktiert, dass sie meinten, man wolle erstmal eine Arbeitsgruppe im Parlament bilden, die prüft, ob man vielleicht mal einen Antrag im Bundestag stellen möchte, dass der Bundestag ein verbotsverfahren beim BVerfG beantragt.
Dann war der ganze Rummel um das total geheime Verfassungsschutzgutachten, wo sich am Ende rausgestellt hat, dass der überwiegende Teil einfach nur eine Zusammenstellung und Auswertung öffentlicher Aussagen und Handlungen von AfD Mitgliedern und Funktionären ist.
Das alles gibt es seit Jahren längst durch zivilgesellschaftliche Akteure, aber mit der Zivilgesellschaft zu kooperieren und das Thema zügig voranzubringen, scheint bei den meisten Fraktionen im Bundestag auf wenig Interesse zu stoßen.
Wenn es jetzt wieder nur darum geht, erstmal eine Arbeitsgruppe zu bilden, am Besten noch mit AfD Mitgliedern, dann wird es im nächsten Jahr wahrscheinlich nichts mehr mit deren Abschlussbericht. Und wenn dann der Abschlussbericht irgendwann fertig ist, dann wird da wahrscheinlich nichts grundsätzlich Neues drinstehen, was nicht schon bei Zivilgesellschaft und Verfassungsschutz dokumentiert ist.
Dann muss erst eine Mehrheit für ein Verfahrensantrag gefunden werden. Und dann dauert das Verfahren wahrscheinlich mindestens drei Jahre und wir landen in der nächsten, vielleicht in der übernächsten Legislaturperiode, weil das BVerfG selbst auch noch mal Material sammelt und auswertet.
Wenn man die AfD als Gefahr ernst nimmt, dann würden die Parteien eine zügige Auswertung des vorhandenen Materials vornehmen und auf der Grundlage den Verbotsantrag zur Abstimmung stellen. Wenn man wollte, sollte das in 3 Monaten machbar sein. Allein dieses Jahr haben wir schon neune Monate darüber “diskutiert”, ob man denn jetzt mal eine Arbeitsgruppe bilden will. Dann wäre immer noch der langwierige Prozess am BVerfG und in dem Zuge kann man immer noch neue Erkenntnisse als Beweismittel einbringen.
Ich hoffe, dass wir langsam einen Wandel sehen. Die Grünen haben Ende letzten Jahres unter Einfluss der “Realos” auch so taktiert, dass sie meinten, man wolle erstmal eine Arbeitsgruppe im Parlament bilden, die prüft, ob man vielleicht mal einen Antrag im Bundestag stellen möchte, dass der Bundestag ein verbotsverfahren beim BVerfG beantragt.
Dann war der ganze Rummel um das total geheime Verfassungsschutzgutachten, wo sich am Ende rausgestellt hat, dass der überwiegende Teil einfach nur eine Zusammenstellung und Auswertung öffentlicher Aussagen und Handlungen von AfD Mitgliedern und Funktionären ist.
Das alles gibt es seit Jahren längst durch zivilgesellschaftliche Akteure, aber mit der Zivilgesellschaft zu kooperieren und das Thema zügig voranzubringen, scheint bei den meisten Fraktionen im Bundestag auf wenig Interesse zu stoßen.
Wenn es jetzt wieder nur darum geht, erstmal eine Arbeitsgruppe zu bilden, am Besten noch mit AfD Mitgliedern, dann wird es im nächsten Jahr wahrscheinlich nichts mehr mit deren Abschlussbericht. Und wenn dann der Abschlussbericht irgendwann fertig ist, dann wird da wahrscheinlich nichts grundsätzlich Neues drinstehen, was nicht schon bei Zivilgesellschaft und Verfassungsschutz dokumentiert ist.
Dann muss erst eine Mehrheit für ein Verfahrensantrag gefunden werden. Und dann dauert das Verfahren wahrscheinlich mindestens drei Jahre und wir landen in der nächsten, vielleicht in der übernächsten Legislaturperiode, weil das BVerfG selbst auch noch mal Material sammelt und auswertet.
Wenn man die AfD als Gefahr ernst nimmt, dann würden die Parteien eine zügige Auswertung des vorhandenen Materials vornehmen und auf der Grundlage den Verbotsantrag zur Abstimmung stellen. Wenn man wollte, sollte das in 3 Monaten machbar sein. Allein dieses Jahr haben wir schon neune Monate darüber “diskutiert”, ob man denn jetzt mal eine Arbeitsgruppe bilden will. Dann wäre immer noch der langwierige Prozess am BVerfG und in dem Zuge kann man immer noch neue Erkenntnisse als Beweismittel einbringen.