Nein, weil es Quatsch ist, dass man im Bett liegen muss. Du bist krankgeschrieben, um dich zu erholen und das kannst du (wenn du so jemand bist) auch neben einer Bushaltestelle tun.
Davon abgesehen weiß dein AG offiziell nichts vom Grund deiner Krankheit. Du könntest ja auch einen Arm gebrochen haben, da kann man auch draußen rumstehen.
Nein, weil es Quatsch ist, dass man im Bett liegen muss. Du bist krankgeschrieben, um dich zu erholen und das kannst du (wenn du so jemand bist) auch neben einer Bushaltestelle tun.
Davon abgesehen weiß dein AG offiziell nichts vom Grund deiner Krankheit. Du könntest ja auch einen Arm gebrochen haben, da kann man auch draußen rumstehen.
Jetzt überlege ich, wer diese Menschen sind, die sich zum Erholen neben eine Bushaltestelle stellen.
Besser neben die Bushaltestelle stellen als vor den Bus werfen, vermute ich.
Der Arbeitgeber kann klagen, aber wenn OP damit nicht seiner Genesung schadet, wird die Klage nicht erfolgreich sein.