der Arzt hat mich drei Tage krankgeschrieben.

  • RanzigFettreduziert@feddit.org
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    9 days ago

    der Arzt hat mich drei Tage krankgeschrieben.

    Dafür brauchst du keinen Arzt, einfach 3 Tage ohne Krankschreibung Krank melden.

        • Don_alForno@feddit.org
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          8 days ago

          Nein, kann er einfach verlangen.

          Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

        • rumschlumpel@feddit.org
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          9 days ago

          Hatte bei meinen bisherigen Arbeitgebern nicht den Eindruck, dass es so ist. Kann zwar theoretisch sein, dass die sich halt gesetzeswidrig verhalten haben, aber das scheint so normalisiert zu sein, dass es auch keinen Unterschied mehr macht. Spätestens in der Probezeit kann man sich die meisten Arbeitsschutzgesetze eh in den Poppes stecken, wenn man da nicht macht was die Arbeitgeber wollen wird man einfach kommentarlos entlassen.

        • schnurrito@discuss.tchncs.de
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          9 days ago

          OP schrieb nicht, wo auf der Welt das passiert ist; in Österreich jedenfalls kann der AG ab dem 1. Tag eine Krankmeldung verlangen.

        • Plagiatus@lemmy.world
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          9 days ago

          Ich brauche ab dem dritten Tag eine Krankmeldung und ich arbeite im öffentlichen Dienst. Und wenn’s jemand nach Vorschrift macht, dann denke ich die. 🤔

          • Knuschberkeks@leminal.space
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            9 days ago

            Entgeldfortzahlungsgesetz § 5 Abs. 1 S.2 f.:

            Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.