• einkorn@feddit.org
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    4 days ago

    Mal schauen, wann der Artikel bei Heise dazu unweigerlich hinter der exakt gleichen Bezahlschranke auftaucht.

    • rustydrd@sh.itjust.works
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      4 days ago

      Wobei das Problem, wenn ich den Hintergrund der Gerichtsverfahren richtig erinnere, auch nicht die Bezahlschranke an sich war. Es war die Tatsache, dass es keine Möglichkeit gab, sich vor Tracking zu schützen, ohne gleich ein Abo abzuschließen, dessen Preis den Marktwert der mittels Tracking verkauften Informationen (wenige Cent) um ein Vielfaches übersteigt. Es fehlt also eine Option zwischen “ich bezahle nichts und akzeptiere Bezahlschranke UND Tracking” und “ich bezahle ein Abo und umgehe damit beides”.

      Ein Portal wie Heise könnte also ohne Probleme eine Bezahlschranke im Sinne des Gerichtsverfahrens haben, wenn es eine dieser Bedingung erfüllt:

      • es gibt keine Artikel ohne Bezahlschranke
      • es gibt Artikel ohne Bezahlschranke, die man grundsätzlich ohne Tracking lesen kann
      • es gibt Artikel ohne Bezahlschranke, die man gegen eine Gebühr ohne Tracking lesen kann, deren Höhe sich am Marktwert der getrackten Informationen orientiert

      Die letzte Variante würde sogar Werbung mit Tracking erlauben. Nur müssen Webseiten ihren Leser:innen eben ermöglichen, sich spezifisch vor dem Tracking zu schützen, auch wenn sie die Bezahlschranke akzeptieren.